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Staatsangehörigkeit

Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Amberg-Sulzbach haben.

Staatsangehörigkeitausweise

Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.

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